Home

WILLKOMMEN AUF DER OFFIZIELLEN WEBSITE DES SCHWEIZERISCHEN VERBANDES FÜR SPORTPHYSIOTHERAPIE (SVSP).

Mitglied der International Federation of Sports Physiotherapy

Der SVSP ist eine non-profit Organisation, welche diplomierte Physiotherapeuten mit einer Spezialisation und/oder Tätigkeit in der Sportphysiotherapie umfasst.

Lesen Sie die Statuten, die Ziele und die Aktivitäten der SVSP. Finden Sie heraus, wie man Mitglied werden kann. Checken Sie eine Arbeitsofferte, oder surfen Sie durch die links, und mehr.

SVSP

Info

Schweizerischer Verband für Sportphysiotherapie SVSP
z.H. Stephan Meyer
Swiss Olympic Medical Center
Eidgenössische Hochschule für Sport EHSM
2532 Magglingen

Tel.: 032/327 63 33

E-Mail: info@sportfisio.ch

(Besten Dank für ihre Kontaktaufnahme auf elektronischem Weg)

Anmeldung SVSP

Wie werde ich SVSP Mitglied?

Die Aufnahmebedingungen richten sich nach Artikel 4 der von der Gründungsversammlung genehmigten Statuten.

Mitglieder können alle Personen werden welche:
- Im Besitz eines vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Diplomes in Physiotherapie sind
- und im Besitz einer vom Kantonalen Amt für Gesundheit ausgestellten Zulassung zum Praktizieren sind
- zusätzlich eine spezifische Ausbildung im Bereich der Sportphysiotherapie absolviert haben und/oder über Erfahrung auf dem Gebiet der Sportphysiotherapie verfügen, welche vom Komitee als ausreichend erachtet wird. (Kursdiplom, schriftliche Bestätigung des Sportvereines / Sportverbandes oder Individualsportler).

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Schweizerischen Verband für Sportphysiotherapie haben, bitten wir Sie, die beiliegenden Formulare auszufüllen (bitte Zeugnisskopien beilegen) und an folgende Adresse zu senden.

Jahresbeitrag:
- Aktives Mitglied : 150.- SFR
- Provisorisches Mitglied (in Ausbildung) : 75.- SFR

Schweizerischer Verband für Sportphysiotherapie SVSP Stephan Meyer Baspo 2532 Magglingen

Anmeldungsformular

Geschichte



N.Mathieu, C.Meissgeier, S.Meyer, M.Foschi, M.Bizzini (1. Symposium Mai 2003)
Geschichte (Juni 2009)

Mai 2002
Nicolas Mathieu liess eine Anzeige im Fisioactive 5/2002 erscheinen damit sich diejenigen Sport-Physiotherapeuten meldeten, die interessiert waren einen nationalen Verband zu gründen.

August 2002
In Magglingen fand eine Versammlung statt. Stephan Meyer, Nicolas Mathieu, Mario Bizzini, Philippe Germanier, Yves Larequi, Christian Meissgeier, Philippe Mercier, Daniel Troxler und Mauro Foschi trafen sich um ihre Ideen und Erwartungen in Bezug auf ein solches Projekt zu diskutieren. Die Ziele wurden gesetzt, die Richtlinien gelegt, und die Statuten des zukünftigen Verbandes erarbeitet.

21. November 2002
47 Sportphysiotherapeuten (siehe Namensliste) gründeten in Magglingen den Schweizerischen Verband für Sportphysiotherapie (SVSP). Der Vorstand wird gewählt, und um dem Anspruch eines gesamtschweizerischen Verbandes zu genügen sind alle Sprachregionen vertreten. Die ersten Vorstandsmitglieder waren: Stephan Meyer (Präsident), Nicolas Mathieu (Vizepräsident), Mario Bizzini, Christian Meissgeier, Hans Koch und Mauro Foschi. Der einzige Wechsel im Vorstand fand im November 2005 statt: Francesco Vanini ersetzte (als Tessiner Mitglied) Mauro Foschi. Dieser Vorstand wurde am 21.11.2008 für eine dritte Amtszeit wieder gewählt.

Mai 2003
Durch Mario Bizzini's Anregung findet das 1. Symposium in der Schulthess Klinik in Zürich statt. Zur gleichen Zeit wird die Webseite www.sportfisio.ch aufgebaut (der Domainename www.sportphysio.ch war zu diesem Zeitpunkt bereits reserviert aber nicht benutzt -von Dritten).

Anfangs 2004
Seit 2004 ist der SVSP durch den Dachverband SPV (Schweizerischer Physiotherapie Verband -heute Physioswiss-) als Fachgruppe anerkannt. Der Verband ist seit diesem Zeitpunkt auch Mitglied der IFSP (International Federation of Sports Physiotherapy), welche im WCPT (World Confederation of Physical Therapy) eingeschlossen ist.
Während des nun traditionellen jährlichen Symposiums legen wir Wert auf die Beteiligung von ausländischen, renommierten Referenten (M. Järvinen, N. Maffiuletti, H. Langberg, A. Arnason, M. Cardinale, J. Childs, K. Wilk) sowie schweizerischen Experten in spezifischen Bereichen (D. Andreotti, C. Gröbli, Dr. De Gautard, Dr. R. Biedert, Dr. HK. Schwyzer). Unser Symposium -das mehr als 300 Teilnehmer anlockt- ist nun eine unumgängliche schweizerische Fachtagung für Alle, die an der Sportphysiotherapie interessiert sind.

Herbst 2007
Eine Partnerschaft wird mit der amerikanischen Zeitschrift JOSPT (Journal of Orthopaedic & Sports Physical Therapy) abgeschlossen. Die SVSP-Mitglieder können dadurch kostenlos die letzten Artikel in ihrem Interessenbereich online konsultieren.

Juni 2009
Seit Juni 2009 hat der SVSP eine neue Webseite (sportfisio.ch / sportphysio.ch), immer unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit der Schweiz. Die Mitglieder des Verbandes haben einen reservierten Zugang für den Member's Corner , wo seit 2003 alle Vorträge (PDF Format) und Videos ( flash  Format) des Symposiums aufgeführt sind.

Leitbild

Leitbild des Schweizerischen Verbandes für Sportphysiotherapie SVSP

• Der Schweizerische Verband für Sportphysiotherapie SVSP ist als groupe spécialisé ein kompetenter Ansprechpartner des
Schweizerischen Physiotherapieverbandes SPV in Fragen der Sportphysiotherapie.

• Der SVSP vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Schweizerischen Physiotherapieverband SPV.

• Der SVSP fördert die Integration der Sportphysiotherapie in die konventionelle Physiotherapie in der Schweiz.

• Der SVSP etabliert in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Verband für Sportphysiotherapie IFSP ein Qualitätsmanagement-System.

• Der SVSP pflegt den Kontakt zu Swiss Olympic, den sportpolitischen Instanzen in der Schweiz und im Ausland, sowie bei den sportmedizinischen Partnern.

• Der SVSP fördert die Integration der Sporthysiotherapeuten/innen in die medizinischen Kommissionen der Sportverbände und Sportvereine.

• Der SVSP verpflichtet sich die Sportphysiotherapie bei Breiten- sowie Spitzensportlern/innen zu fördern.

• Der SVSP unterstützt und regt seine Mitglieder zu regelmässiger Fort- und Weiterbildung an.

• Der SVSP verpflichtet sich eine Ethik- und Berufspflichtenlehre im Bereich der Sportphysiotherapie durchzusetzen (speziell im Bereich Dopingprävention).

• Der SVSP fördert und unterstützt die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Sportphysiotherapie.

Ethik

Ethische Richtlinien für die Medizinische Versorgung in der Sportphysiotherapie

Die physiotherapeutische Arbeitsgruppe der IOC Gesundheitskomission empfiehlt die folgenden ethischen Richtlinien für Physiotherapeuten, die Athleten/innen und Sportler/innen pflegen.

1. Der Physiotherapeut, der Athleten pflegt, trägt eine ethische Verpflichtung sowohl die physischen, geistigen als auch die seelischen Ansprüche zu berücksichtigen, die auf den Athleten, während des Trainings wie auch während des Wettkampfes, lasten.

2. Der Physiotherapeut, der Athleten pflegt, verspricht seine Kompetenzen zu respektieren. Falls Bedenken auftauchen, verweist der Physiotherapeut den Athleten dem Mannschaftsarzt oder Verbandsarzt. Sollte der Mannschaftsarzt während des Sportanlasses nicht auf dem Feld präsent sein, sollte der Physiotherapeut den leitenden Arzt des Anlasses konsultieren.

3. Es ist die Pflicht des Physiotherapeuten sicher zu stellen, dass er mit den Veränderungen, die in der medizinischen und physio-therapeutischen Betreuung der Athleten stattfinden, vertraut ist, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

4. Sollte der Athlet ein Kind oder Jugendlicher sein, muss der Physiotherapeut dafür besorgt sein, dass Training und Wettkampf geeignet sind für das Stadium des Wachstums und der Entwicklung des Athleten. Sollte er beurteilen, dass entweder das Training oder der Wettkampf die normale physische oder geistige Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefährden könnte, sollte er entweder den Trainer und/oder den Mannschaftsarzt über die Gefahr informieren.

5. Sowohl in der Sportphysiotherapie als auch in anderen Zweigen der Physiotherapie, muss professionelle Vertraulichkeit stets beachtet werden. Sollten Zweifel auftauchen, muss der Physiotherapeut den Mannschaftsarzt informieren, damit eine genaue Diagnose gestellt wird, um Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit des Athleten zu vermeiden.

6. Als Mitglied einer Mannschaft oder eines Sportverbandes, trägt der Physiotherapeut eine Verpflichtung gegenüber Athleten und auch Mannschaftsbetreuern (ausgenommen Punkt 2). Jeder Athlet muss aufgeklärt sein über die Verpflichtungen des Physiotherapeuten.

7. Wenn der Mannschaftsarzt bei sportlichen Anlässen abwesend ist, ist es die Verpflichtung des Mannschaftsphysiotherapeuten, festzustellen, ob ein verletzter Athlet weiterspielen oder ins Spiel zurückkehren darf. Der Physiotherapeut verspricht, die Anweisungen des Mannschafts-Arztes zu befolgen, da der Gesundheitszustand und die Sicherheit des Athleten immer höchste Priorität sein muss. Das Ergebnis des Wettkampfes sollte nie solche Entscheidungen beeinflussen.

8. Der Sportphysiotherapeut spielt eine wesentliche Rolle als Mitglied des medizinischen Betreuungsteams und verspricht öffentlich, sich aktiv im Kampf gegen Doping zu beteiligen. So verspricht der Physiotherapeut insbesondere:

a) die Richtlinien der olympischen Charta zu anerkennen und sich nach den speziellen Anti-Doping-Gesetzen zu richten.

b) sich im Kampf gegen Doping spezielle Kenntnisse und Informationen zu verschaffen, einschliesslich Klassifikation von Substanzen, Präventionsmethoden und auch entstehenden Risiken als Folge von Doping.

c) seine Kompetenten zu respektieren und nie Substanzen anzubieten, die als verboten aufgelistet sind, weder während des Trainings noch des Wettkampfes.

d) aktiv Athleten davon abzubringen, wenn er weiss oder vermutet, dass diese bei illegalem Doping beteiligt sind. Der Physiotherapeut sollte auch deklarieren, dass er selber auf keinen Fall weder Drogenmissbrauch noch Doping-Praktiken unterstützt.

e) bei der Verhinderung von Doping-Praktiken zu helfen, sowohl während als auch ausserhalb des Wettkampfes.

9. ein Sportphysiotherapeut, der Doping-Aktivitäten befürwortet oder selber praktiziert, ist ungeeignet als Sportphysiotherapeut zu arbeiten.

10. Wenn Physiotherapeuten nationale Mannschaften an internationale Wettkämpfe im Ausland begleiten, sollten sie Rechte und Privilegien erhalten, dass sie ihre professionellen Verpflichtungen gegenüber den Athleten ausüben können.

11. Es wird dringendst empfohlen, dass Physiotherapeuten oder physiotherapeutische Gruppen als Mitglieder der medizinischen Komitees des Sportverbandes wie auch der internationalen Sport-Verbände und der NOCs, anerkannt werden. Auf diese Weise sollen sportliche physiotherapeutische Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den Ärzten weiter entwickelt und ausgebaut werden können.

12. Der Sportphysiotherapeut sollte Weiterbildungskurse besuchen damit sport-therapeutische Forschungsstudien entwickelt werden können. Durch die Forschung dürfen aber nie Athleten verletzt oder Ihre Leistung beeinträchtigt werden.

13. Damit der Physiotherapeut solchen ethischen und moralischen Pflichten nachfolgen kann, muss der Physiotherapeut auf professionelle Autonomie zählen können bei Entscheidungen bezüglich des Gesundheitszustandes und der Sicherheit des Athleten (ausgenommen Punkt 2). Jegliche Entscheidungen dieser Art dürfen nicht zugunsten einer dritten Partei beeinflusst werden.

14. Sportphysiotherapeuten versprechen, diese ethischen Richtlinien zu respektieren und zu verbreiten.

Statuten

Statuten des Schweizerischen Verbandes für Sportphysiotherapie

Name und Sitz (Artikel 1)
Unter der Bezeichnung «Schweizerischer Verband für Sportphysiotherapie» besteht ein Verband im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten. Folgendes bestimmt der Verband.

Ziele (Artikel 2)
Der Verband hat zum Ziel:
- Die Sportphysiotherapie bei Breiten- sowie Spitzensportlern/innen zu fördern.
- Die Sportphysiotherapie in der Schweiz innerhalb der konventionellen Physiotherapie zu etablieren.
- Die Sportphysiotherapie bei den Sportpolitischen Instanzen in der Schweiz und im Ausland, sowie bei den medizinischen Partnern zu fördern.
- Die auf Qualitätskriterien basierenden Kompetenzen zu definieren und zur Weiterbildung anzuregen.
- Die Integration der Sportphysiotherapeuten/innen in die medizinischen Kommissionen der Sportverbände und Sportvereine zu fördern.
- Eine Ethik und Berufsplichtenlehre im Bereich der Sportphysiotherapie zu fördern.
- Die Forschung auf dem Gebiet der Sportphysiotherapie zu fördern.
Der Verband kann bei Fragen, welche im Zusammenhang mit seinen Zielen stehen, im Namen all seiner Mitglieder gegenüber Dritten intervenieren.

Dauer (Artikel 3)
Das Bestehen des Verbandes ist unbefristet.

Mitglieder (Artikel 4)
Mitglieder können alle Personen werden welche :
• im Besitz eines vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Diplomes in Physiotherapie sind und im Besitz einer vom Kantonalen Amt für Gesundheit ausgestellten Zulassung zum Praktizieren sind zusätzlich eine spezifische Ausbildung im Bereich der Sportphysiotherapie absolviert haben und/oder über Erfahrung auf dem Gebiet der Sportphysiotherapie verfügen, welche vom Komitee als ausreichend erachtet wird (Schriftliche Bestätigung des Sportvereines oder Sportverbandes).
Die Generalversammlung bevollmächtigt den Vorstand die Kandidaten als Mitglieder des Verbandes aufzunehmen.
Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Generalversammlung vergeben
Nur natürliche Personen können Mitglied werden.

Aufnahme (Artikel 5)
Der Entscheid des Komitees über den Mitgliederstatus stützt sich auf das schriftliche Gesuch und die erforderlichen Dokumente.
Das Komitee kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.
Die Aufnahme in den Verband setzt die Annerkennung seiner Statuten voraus.

Austritt (Artikel 6)
Der Austritt ist schriftlich an das Komitee zu richten. Der Austritt, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, kann nur auf den 31. Dezember gegeben werden.
Ein Austritt, aufgrund höherer Gewalt oder definitivem Wegzug, kann mit sofortiger Wirkung akzeptiert werden. Bei eintreten dieser Fälle ist der 30. Juni das Stichdatum zum entrichten des jährlichen Mitgliederbeitrages.

Ausschluss (Artikel 7)
Der Ausschluss eines Mitgliedes wird von der Generalversammlung beschlossen, wenn betreffendes Mitglied durch seine Tätigkeiten dem Verband materiellen oder moralischen Schaden zufügt.
Der Ausschluss kann auf der Stelle erfolgen, wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht mehr nachkommt, nachdem eine Zahlungsaufforderung mit einer angemessenen Zahlungsfrist gestellt wurde.

Ausscheiden aus dem Verband (Artikel 8)
Der Mitgliederstatus verliert sich :
- durch den Austritt
- durch Todesfall
- durch Ausschluss, gemäss Artikel 7.

Einnahmequellen (Artikel 9)
Die Einnahmen des Verbandes setzen sich zusammen aus:
- den jährlichen Mitgliederbeiträgen
- den Erträgen verschiedener Aktivitäten, wie die Organisation von Kongressen oder Weiterbildungskursen.
- Gaben, Spenden und Vermächtnisse

Organe (Artikel 10)
Die Organe des Verbandes sind:
- Die Generalversammlung
- Das Komitee
- Das Sekretariat
- Das Kontrollorgan

Die Generalversammlung (Artikel 11)
Die Generalversammlung wird durch die Mitglieder abgehalten. Sie ist die oberste Gewalt des Verbandes. Eine ordentliche Generalversammlung wird vom Komitee mindestens einmal pro Jahr einberufen. Eine ausserordentliche Versammlung findet statt, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Alle Entscheide werden durch die Mehrheit der anwesenden Mitgliedern gefällt, ausgenommen die Änderung der Statuten und die Auflösung des Verbandes, für welche eine Zwei-Drittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Herrscht Stimmengleichheit, entscheidet der Präsident.
Die Generalversammlung allein ist befugt für:
- Die Wahl des Präsidenten und des Komitees
- Die Festlegung des Mitgliederbeitrages
- Die Verabschiedung des Jahres-Budgets, sowie der Bericht der Verwaltung
- Die Ernennung des Finanzverwalters
- Die Ernennung des Kontrollorgans
- Die Änderung der Statuten und die Auflösung des Verbandes unter Einhaltung der in Artikel 11 genannten Bedingungen.

Das Komitee (Artikel 12)
Das Komitee ist aus 5 bis 7 Mitgliedern zusammengesetzt, welche für den Zeitraum von 3 Jahren gewählt sind. Sie können wieder gewählt werden.
Das Komitee ist das ausführende Organ des Verbandes und hat insbesondere folgende Kompetenzen:
- Verwaltung und Repräsentation des Verbandes
- Bildung von Kommissionen und die Ernennung ihrer Mitglieder
- Organisation, Entwicklung und Überwachung der Aktivitäten und Aufgaben, die in den Zielen des Verbandes definiert sind.
Das Komitee tritt zusammen, wenn immer die Ereignisse dies verlangen.
Im Komitee sollten verschiedene sprachliche Regionen der Schweiz vertreten sein.
Das Komitee ist verantwortlich für die allgemeine und finanzielle Verwaltung, die Entwicklung des Verbandes und ausserordentliche Aufgaben, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung zugeteilt sind. Wenn es das Komitee als wichtig erachtet, kann es Mandate delegieren oder Dritten anvertrauen.

Sekretariat (Artikel 13)
Das Sekretariat wird durch das Komitee gewählt und hat insesondere folgende Aufgaben:
- Teilnahme an den Sitzungen des Komitees und Protokollführung
- Teilnahme an der Generalversammlung und Protokollführung
- Ausführen von Geschäften, welche ihm vom Komitee anvertraut wurden

Das Kontrollorgan (Artikel 14)
Das Kontrollorgan prüft die jährlichen Abrechnungen, erstellt einen schriftlichen Rapport und präsentiert diesen an der ordentlichen Generalversammlung.
Die Generalversammlung betraut eine Treuhandgesellschaft mit der Aufgabe des Kontrollorgans. Das Kontrollorgan ist für die Dauer eines Jahres gewählt und kann wiedergewählt werden.
Das Rechnungsjahr endet mit dem 31. Dezember

Repräsentation des Verbandes (Artikel 15)
Der Präsident, der Kassier, ein Mitglied des Komitees und der Sekretär vertreten den Verband im Rahmen der ihnen von der Generalversammlung zugesprochenen Kompetenzen mit mindestens zwei Unterschriften, gegen aussen.

Verantwortlichkeit (Artikel 16)
Der Verband haftet allein mit seinem Verbandsvermögen. Jegliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Hinweis (Artikel 17)
Alle in diesen Statuten nicht explizit erwähnten Fälle werden durch Art. 60 ff ZGB geregelt.

Angenommen am 21. November 2002 in Magglingen.

Der Präsident
Der Kassierer
Der Sekretär


(Download: Statuten)

Secretary

Secretary

Mme Joëlle Cuénod-Curdy
E-Mail: secretary@sportfisio.ch

Impressum

- Die Sportaufnahmen wurden uns freundlicherweise von der BASPO (Fotoarchiv BASPO, Medien, Hauptstrasse 243, 2532 Magglingen) zur Verfügung gestellt.

- Webmaster: Andreas Lütscher

- Foto: Julia Glatthorn, Mario Bizzini, Andreas Lütscher

Vorstand

Christian Meissgeier Francesco Vanini Hans Koch Mario Bizzini Stephan Meyer Nicolas Mathieu


Christian Meissgeier, Francesco Vanini, Hans Koch
Mario Bizzini, Stephan Meyer, Nicolas Mathieu


Vorstand (2008 - 2011)

Stephan Meyer, Präsident, Magglingen / BE
Nicolas Mathieu, Vize-Präsident, Sion / VS
Mario Bizzini, IFSP, web, Zürich /ZH
Christian Meissgeier, Sponsoring, Lengnau / BE
Hans Koch, Sponsoring, Derendingen / SO
Francesco Vanini, Material, Logistik, Balerna / TI


Secretary

Mme Joëlle Cuénod-Curdy
E-Mail: secretary@sportfisio.ch

Symposium 2010

SVSP Kongress 2010: 19/11/2010, BEA EXPO, Bern

Thema : Info folgt


Agenda

Sportphysiotherapie Kongresse
Datum:Ort:Thema:Organisiert von:PDF
15. Januar 2010ETH ZürichSwiss Forum for Sports Nutrition. 4. Internationale Tagung Angewandte SporternährungETH Zürich

Download

28. Januar 2010Universitätsspital BaselVerletzungen des vorderen Kreuzbandes im SportGOTS Schweiz

Download

04. Februar 2010Kopenhagen (Dan)International Scandinavian Congress of Medicine and Science in SportDanish Societeis of Sports Physiotherapy & Sports Medicine

Download

27. Februar 2010Saronno (Italia)7 Convegno di Medicina dello sport. 3° Memorial Piero MognoniIstituto Monti Saronno

Download

18. Juni 2010München (Deutschland)25. GOTS JahreskongressGesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin

Download

05. November 2010St Georges Hotel, Gauteng, South AfricaFrom plinth to podiumSport Group of South African Society of Physiotherapy

Download

JOSPT

The Journal of Orthopaedic and Sports Physical Therapy (JOSPT) is the officially recognized journal of the Swiss Sports Physiotherapy Association.

"...INTERNATIONAL REACH. In the past year, JOSPT has expanded the number of countries with which the Journal has international partners from 4 to 10. In addition to previous partners in Australia, Ireland, New Zealand, and Switzerland (SSPA), we have recently added partners in Brazil, Canada, Greece, Italy, Portugal, and South Africa..." (G.Simoneau. Thirty Years of Publishing and Progress. Editorial. JOSPT 39(1):1-3)

+++Special for our members: JOSPT free online access !+++

Mitgliederliste

Sortieren
Undefined table data

‹ First  < 5 6 7

Sponsors

Haupt-Sponsoren
Co-Sponsoren

Links

IFSP

International Federation of Sports Physiotherapy

IFSP is a worldwide federation representing national organisations of sports physiotherapy. It supports member organisations and their members in serving athletes of all ages and abilities through excellence in education, research, practice, and clinical specialisation. IFSP aims to be the international resource for sports physiotherapists, promoting sports physiotherapy through the International Olympic Committee (IOC), International Sports Federations (ISFs) and other professional organisations.
IFSP is a recognised subgroup of the World Confederation of Physical Therapy (WCPT).

www.ifsp-world.org

www.wcpt.org

SPA

Sports Physiotherapy for All Project (=SPA Project) The SPA project is a 3 year-project (2004-06) funded by the European Union-Leonardo da Vinci programme. What is a sport physiotherapist?  and How does a professional become a sport physiotherapist?  are two of the many questions, which will be answered by the project. Under the leadership of IFSP, a core group and an expert group, the project aims to develop competencies, standards, accreditation and registration systems for an international sport physiotherapist (recognized by IFSP and WCPT). => You'll find detailed information on all this topics on the SPA website.

www.sportsphysiotherapyforall.org

Institutions

Swiss Olympic
www.swissolympic.ch

Olympic Movement
www.olympic.org

Sport Handicap CH
www.plusport.ch

IFOMEC Society
www.ifomec.org

Doping

Antidoping
www.dopinginfo.ch

World Anti-Doping Agency
www.wada-ama.org


Journals

Journal of Orthopaedic and Sports Physical Therapy
www.jospt.org

Physical Therapy in Sports
www.harcourt-international.com/journals/ptsp

Journal of Sport Rehabilitation
www.humankinetics.com/products/journals/index.cfm

Journal of Athletic Training
www.journalofathletictraining.org

Athletic Therapy Today
www.humankinetics.com/products/journals/index.cfm

Medicine and Science in Sport and Exercise
www.ms-se.com

Exercise and Sport Sciences Reviews
www.acsm-essr.com

American Journal of Sports Medicine
www.ajsm.org

British Journal of Sports Medicine
www.bjsportmed.com

Scandinavian Journal of Medicine and Science in Sports
www.blackwellpublishing.com/journals/SMS

Physician and Sports Medicine
www.physsportmed.com

Clinics in Sports Medicine
www.harcourt-international.com/journals

Clinical Journal of Sports Medicine
www.cjsportmed.com

Sports Medicine and Arthroscopy Review
www.sportsmedarthro.com

Clinical Sports Medicine (Book by Brukner & Khan)
www.clinicalsportsmedicine.com

Evidence Based Sports Medicine (Book by McAuley & Best)
www.evidbasedsportsmedicine.com

Jobs

Zurzeit kein Eintrag

MEMBER - CORNER

LOGIN - MEMBER - CORNER

Code:


Diese Website ist nur für SVSP Mitglieder reserviert.

Inhalt:
Info zu den SVSP Events, Vorträge aus SVSP Symposium und mehr.


Passwort vergessen?




Main Sponsors





For more informations: info@sportfisio.ch